Grüne unterstützen Vorstoß des Senats zur Abschaffung des §219a StGB
Der Hamburger Senat schließt sich der Bundesratsinitiative zur Abschaffung des §219a StGB aus Berlin an. Damit soll das geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben werden. Nach der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel in Gießen war die Forderung nach einer entsprechenden Reform des Strafgesetzbuches erneut in die Diskussion gekommen. Der Grüne Landesverband Hamburg hatte bereits am vergangenen Samstag auf seiner Mitgliederversammlung einen entsprechenden Antrag beschlossen. Die Grünen unterstützen den heutigen Vorstoß des Senats.
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Die Paragrafen 218 und 219 sind Relikte aus alten Zeiten, die Frauen und Ärzt*innen kriminalisieren, anstatt ihnen Aufklärung und Unterstützung zu sichern. Dank Kristina Hänel ist die Debatte nun wieder ins Rollen gekommen. Wir Grüne fordern, dass Frauen einen sicheren und wohnortnahen Zugang zu Praxen haben, in denen Schwangerschaftsabbrüche legal durchgeführt werden. Wenn Frauen nicht das Recht haben, sich im Internet über kompetente Ärzt*innen in ihrer Nähe zu informieren, wird das Recht auf freie Arztwahl faktisch ausgehebelt. Wir wollen mehr Unterstützung und Aufklärung für Frauen und keine Bevormundung. Die Streichung von §219a ist längst überfällig. Die Unterstützung des Senats für die Bundesratsinitiative ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“
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