Inklusion

  

Fristverlängerung bis Dezember 2020: Erlittenes Leid und Unrecht in Behinderteneinrichtungen anerkennen

Knapp 1,8 Millionen Euro hat Hamburg seit 2017 an Menschen gezahlt, die von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1990 (DDR) als Kinder und Jugendliche in der Behindertenhilfe oder psychiatrischen Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren haben. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Jäck (SPD) und Mareike Engels (Grüne) hervor. Die Bundesregierung hat im Januar 2017 gemeinsam mit den Ländern sowie der Evangelischen und Katholischen Kirche die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gegründet, um Betroffenen bundesweit beizustehen. Der Stiftung stehen insgesamt 280 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bundesweit 244,1 Millionen Euro für die Auszahlung der individuellen Anerkennungsleistungen veranschlagt worden sind. Bis zum 28. Februar 2019 wurden insgesamt jedoch erst 58,4 Millionen Euro ausgezahlt. Deshalb haben Bund, Länder und Kirchen Anfang 2019 beschlossen, die Frist zur Antragsstellung bei der Stiftung über den 31. Dezember 2019 hinaus für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

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