24. November 2021

Jobcenter der Bürger*innen: Beschwerden und Konflikte niedrigschwellig und effektiv bearbeiten

Gemeinsam mit der SPD haben wir einen Antrag für eine armutsfeste und bürokratiearme Grundsicherung eingebracht. Im Zentrum des Antrages steht die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Hamburger Jobcentern und den unabhängigen Beratungsstellen, die ganz oder teilweise zum SGB II beraten. Meine Rede dazu finden Sie in der Mediathek der Hamburgischen Bürgerschaft.

Der Antrag fordert die Trägerversammlung des Hamburger Jobcenters neben weiteren Punkten konkret dazu auf:

  • die Kommunikationsfähigkeit zu stärken und im Kundenkontakt verstärkt Telefon, E-Mail und Messenger-Dienste zu nutzen, um Anträge zu beschleunigen, Fragen zu klären und Missverständnisse zu vermeiden,
  • den sozialen Beratungsstellen direkte Zugänge zu den Standortleitungen des Jobcenters zu ermöglichen, um konflikthafte Beratungsfälle direkt mit dem Jobcenter aufklären und gegebenenfalls auch direkt beheben zu können,
  • in Absprache mit dem DGB und den freien Wohlfahrtsverbänden auf der Homepage von Jobcenter Hamburg  eine Verlinkung zu den Angeboten der unabhängigen Beratungsstellen geschaffen wird
  • wiederkehrenden Konfliktlagen in der Leistungsgewährung zu analysieren und aufzubereiten,

Dieser Antrag ist aus einer Anhörung im Sozialausschuss zur Einrichtung von Ombudsstellen bei den Jobcentern entstanden. Statt mit Ombudsstellen zusätzliche Doppelstrukturen zu schaffen, haben wir uns in der Koalition dafür entscheiden die vorhandenen unabhängigen Beratungsstellen stärken.

Die Zusammenarbeit mit den unabhängigen Beratungsstellen ist wichtig, weil die gut ausgebauten Qualitätssicherungsinstrumente des Hamburger Jobcenters, nicht die niedrigschwellige Hilfe bieten, die gebraucht wird. Allein schon deshalb, weil Hilfe im Konfliktfall nicht immer am besten von der Organisation angenommen werden kann, die einem gerade die Leistungen verweigert.

Die sozialen Beratungsstellen spielen eine wichtige Rolle um Menschen aufzuklären, zu stärken und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ihr gemeinsames Ziel mit dem Jobcenter ist eine rechtmäßige, faire und verzögerungsfreie Leistungsgewährung. Sie stehen aber parteilich auf der Seite ihrer Klient*innen. Dadurch genießen Sie ein hohes Vertrauen, können ihren Klient*innen die Bescheide und Verfahren nochmal erklären und Mißverständnisse aus dem Weg räumen. So können viele Konflikte vermieden werden und wo es nötig ist auch berechtigte Anliegen besser vertreten werden. Deswegen wollen wir mit unserem Antrag die Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Jobcentern stärken.