Mit dem Budget für Arbeit fördert Hamburg die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung regulär beschäftigen, können durch das Budget finanziell unterstützt werden. Bislang wird diese Möglichkeit jedoch zu wenig genutzt. Daher beauftragen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen den Senat, stärker auf das Instrument und seine Potenziale aufmerksam zu machen und auch öffentliche Unternehmen diesbezüglich zu beraten (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag wird in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 1. März 2023 abgestimmt.
Dazu Mareike Engels, Sprecherin für Inklusion der Grünen Fraktion Hamburg: „In einer inklusiven Gesellschaft ist die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung essenziell. Leider finden viele dieser Menschen noch immer keinen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt. Das Budget für Arbeit ist ein wichtiges Instrument, das Arbeitgeber*innen darin finanziell unterstützt, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für diese Menschen zu schaffen. Aktuell werden die Mittel allerdings nur in geringem Maße abgerufen. Mit unserem Antrag wollen wir daher sicherstellen, dass das Budget für Arbeit bekannter gemacht und ein Bewusstsein für seine Möglichkeiten geschaffen wird. Es gilt zudem, Vorbehalte und Hemmnisse abzubauen, damit mehr Menschen mit Behinderung ihren Weg in den regulären Arbeitsmarkt finden. Diese sind allzu oft auf die Arbeit in Werkstätten angewiesen, wobei der Wechsel in die reguläre Beschäftigung allzu selten gelingt. Auch hierbei unterstützt das Budget Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderung den Weg von der Werkstatt zum regulären Arbeitsplatz ebnen. All das stärkt die soziale Teilhabe und ermöglicht den Betroffenen, ihr Leben auch materiell eigenständiger zu gestalten.“
Dazu Regina Jäck, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der SPD-Fraktion Hamburg: „Hamburg ist eine Stadt für alle Menschen. Dazu gehört auch ein gerechter Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Budget für Arbeit ist in diesem Zusammenhang ein wertvolles Instrument, das in Hamburg schon 2013 als Modellprojekt erfolgreich eingeführt wurde. Doch die finanzielle Unterstützung der Arbeitgebenden wird noch zu selten genutzt, um Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb wollen wir verstärkt auf diese Möglichkeit der Unterstützung aufmerksam machen. Gerade in Bereichen mit einem steigenden Bedarf an Fachkräften, kann das Budget für Arbeitgebende und Arbeitnehmende zusätzliche Chancen bieten. Das gilt etwa für den Kita-Bereich, wo Menschen mit Behinderung den Alltag der Kinder bereichern können und Inklusion gemeinsam gelebt wird. Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Budget für Arbeit kommen wir dem ein ganzes Stück näher.“
Hintergrund:
Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfeleistung, die Menschen mit Behinderung und Arbeitgebenden Fördermöglichkeiten – darunter insbesondere hohe Lohnkostenzuschüsse – für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Betrieben des regulären Arbeitsmarktes ermöglichen. Damit stellt es eine Alternative zur Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und bei anderen Leistungsanbietern für Menschen dar. Das Budget für Arbeit ist ein zentrales Instrument zur Inklusion am Arbeitsmarkt.
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