26. Mai 2016

Presseerklärung: Ausschussbericht zu den Reforminitiativen im Sexualstrafrecht, Engels: „Nein muss endlich auch Nein heißen“

Heute debattiert die Bürgerschaft über die Hamburger Initiativen zur Reform des Sexualstrafrechts, darunter den Rot-Grünen Antrag für eine Bundesratsinitiative (Drs. 21/2945). Inzwischen hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch nur punktuelle Verbesserungen enthält. Der gewünschte Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht bleibt aus. Hamburg hat sich auf dem Wege des Bundesratsverfahrens für Veränderungen im Sinne des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ stark gemacht. 
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Eine große Koalition an Frauenverbänden vom Deutschen Juristinnenbund über Terre Des Femmes hin zum Deutschen Frauenrat hat im April einen historischen Schritt in der Reform des Sexualstrafrechtes mit dem Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ gefordert. Was wir brauchen ist ein Paradigmenwechsel: Es muss endlich ausreichen, wenn eine Frau deutlich macht, keinen sexuellen Kontakt zu wünschen, damit ein sexueller Übergriff als Straftat anerkannt wird. Die Strafverurteilung darf nicht vom Verhalten des Opfers abhängen und bedarf keiner weiteren ‚besonderen Umstände‘, welche das Strafrecht bislang vorsieht. Es muss möglich sein, dass Frauen frei von Gewalt leben und ihre sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos geschützt wird. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung packt die grundlegenden Mängel der strafrechtlichen Regelungen aber nur punktuell an. Wir hoffen, dass jetzt im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene noch einmal ein Umdenken stattfindet.“