14. April 2016

Pressemitteilung: Besserer Schutz und Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Prostituierten

Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion vom 14. April 2016
Rot-Grün will Runden Tisch einberufen
Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen in der heutigen Bürgerschaftssitzung die Einsetzung eines Runden Tisches zum Thema Prostitution in Hamburg (Drs. 21/4048). Ziel ist es, die Situation der Prostituierten im Hinblick auf ihre Selbstbestimmungsrechte und ihren Schutz zu verbessern. Außerdem soll der Bundesrat an den Beratungen zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz angemessen beteiligt werden.
Dazu Mareike Engels, sozial- und frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Prostitution hat viele Facetten und hier gilt es, Menschenhandel und legale Sexarbeit auseinanderzuhalten. Wir setzen uns für eine bessere Verfolgung und Bekämpfung von sexueller Ausbeutung zum Zwecke des Menschenhandels ein. Mit dem Runden Tisch wollen wir die Grundlage schaffen, die Situation von Prostituierten in Hamburg zu verbessern. Dort diskutieren wir mit Expertinnen und Experten, darunter auch Sexarbeiter*innen, wie wir sie bestmöglich schützen können. Das Prostituiertenschutzgesetz, wie von der Bundesregierung geplant, sieht Maßnahmen wie Meldeauflagen und verpflichtende Gesundheitsberatungen vor, die Betroffene unter Umständen in die Illegalität drängen und Stigmatisierung Vorschub leisten. Das ist genau der falsche Weg. Außerdem wollen wir das Kontaktanbahnungsverbot in St. Georg evaluieren, das wir von vornherein abgelehnt haben. Es verdrängt Prostituierte aus dem öffentlichen Raum und macht sie so schutzloser.“
Dazu Gabi Dobusch, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:
„Unser Ziel ist es, Menschen, die in Hamburg in der Prostitution tätig sind, besser zu schützen und ihnen mehr Rechtssicherheit zu geben. Maßnahmen, die der Stigmatisierung und Kriminalisierung Vorschub leisten, sind da wenig zielführend. Mit diesem Blick sollte der vorliegende Referentenentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz der Bundesregierung mit den Bundesländern diskutiert werden, wir sehen an zahlreichen Stellen noch Verbesserungsbedarf. Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen, sind weitere Veränderungen des Strafrechts und Verbesserungen beim Aufenthaltsrecht erforderlich, und zwar sowohl in Hinblick auf Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung als auch bezogen auf Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Der hierzu jüngst vorgelegte Gesetzentwurf auf Bundesebene geht in die richtige Richtung. Beim Runden Tisch in Hamburg gilt es, sich auch über bessere ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten beispielsweise zur Verbesserung der teilweise menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen sowie über mögliche Ausstiegshilfen auszutauschen.“