16. Februar 2016

Nein heißt Nein! Besserer Schutz für Frauen vor Gewalt und sexuellen Übergriffen

Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion vom 16. Februar 2015
Engels: „Reform des Sexualstrafrechts ist überfällig“
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben die Bundesregierung in einem Bürgerschaftsantrag bereits im Januar zur schon lange fällige Reform des Paragraphen 177 Strafgesetzbuch und damit zu einem Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht aufgefordert. Das einfache Nein eines Opfers muss endlich genügen, damit ein Übergriff durch das Sexualstrafrecht geahndet werden kann. Die Grünen unterstützen daher den Beschluss des Senats, eine entsprechende Bundesratsinitivative zu starten.
Dazu Mareike Engels, sozial- und frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Voraussetzung dafür, dass sexualisierte Gewalt angemessen verurteilt werden kann, ist eine Änderung im Sexualstrafrecht. Um die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos zu schützen, haben die Grünen im Bund bereits letzten Sommer eine Gesetzesinitiative vorgelegt. Bis heute reicht das einfache Nein des Opfers zur strafrechtlichen Ahndung von sexuellen Übergriffen nicht aus. Es darf aber nicht sein, dass die Täter nur dann verurteilt werden können, wenn bei dem sexuellen Übergriff bestimmte Umstände, wie etwa die eindeutige Willensbeugung des Opfers, erfüllt sind. Das bedeutet nämlich, dass Taten bei denen das Opfer überrascht wurde oder in der Abwehr zu langsam reagiert straffrei bleiben. Es wird daher höchste Zeit für die Reform des Sexualstrafrecht und ich unterstütze nachdrücklich die auf unseren Antrag zurückgehende Bunderatsinitiative – ‚Nein heißt Nein‘: ausnahmslos, immer und überall.“