26. Juni 2018

Ein Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz für Hamburg

Nach einer Expertenanhörung Anfang Juni findet am heutigen Dienstag im Justizausschuss die Senatsbefragung zum Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz statt. Der Sozialausschuss nimmt mitberatend an den Sitzungen teil. Ziel des neuen Gesetzes ist es insbesondere zu vermeiden, dass Straftäterinnen und Straftäter nach Haftentlassung wieder rückfällig werden und erneut Straftaten begehen.

Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:

„Die Expertenanhörung im Ausschuss hat deutlich gemacht, dass dieses Gesetz eine gute rechtliche Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung schafft. Funktioniert die Wiedereingliederung von Straftäterinnen und Straftätern in die Gesellschaft, so senkt das die Rückfallquote und garantiert mehr Sicherheit und Opferschutz. Das Resozialisierungsgesetz zielt auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und kann nicht alle Probleme des Strafvollzugs lösen. Das gilt vor allem für die trotz Ausbildungsoffensive nach wie vor vorhandenen Ressourcen- und Personalprobleme. Diese betreffen die konkrete Umsetzung, die in einem weiteren Schritt anzugehen ist.“

Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:

„Das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz ist ein zentraler Baustein für die Reintegration von Straftäterinnen und Straftätern und trägt zu einem verbesserten Opferschutz bei. Entlassene sind oftmals ohne soziale Kontakte und durch die Haft stigmatisiert, Wohnungs- und Arbeitssuche gestalten sich entsprechend schwierig. Ein gutes Übergangsmanagement setzt genau da an und gewährleistet eine effektive Betreuung – vor und nach der Entlassung. Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist es wichtig, dass zukünftig Maßnahmen wie Schuldnerberatung, Wohnungssuche oder Qualifizierungen bereits während der Haft begonnen und nach der Entlassung fortgeführt werden.“

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:

„Das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz stellt bundesweit einen einzigartigen Quantensprung dar, indem es das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Resozialisierung von der Haft bis in die Zeit nach der Entlassung durchdekliniert und dabei stets die Interessen der Opfer der Tat im Blick behält. Denn es geht vor allem darum, zu verhindern, dass Menschen überhaupt Opfer von Straftaten werden – etwa durch Rückfallprävention – und dass Opfern von Straftaten Hilfe zukommt. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der Eingliederungsanspruch, der allen Inhaftierten zusteht und auf dessen Grundlage zukünftig passgenaue Eingliederungspläne entwickelt werden, die einen guten Start in das Leben in Freiheit ermöglichen sollen. Außerdem führen wir ein flächendeckendes Übergangsmanagement in allen Hamburger Haftanstalten ein. Das Gesetz zielt darauf ab, die Arbeit aller Akteure im Bereich des Strafvollzugs und der Resozialisierung, das heißt der Justizvollzugsanstalten, der freien Träger der Straffälligenhilfe, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft engmaschig miteinander zu verzahnen. Insgesamt knüpfen wir mit dem Gesetz an die positiven Erfahrungen an, die wir seit der letzten Wahlperiode mit einem Pilotprojekt in der JVA Billwerder zum Übergangsmanagement sammeln konnten. Ich freue mich, dass wir auf der Grundlage der Expertenanhörung noch einige Fortschritte bei der Einbindung der freien Träger auf den Weg bringen konnten. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann von der Bürgerschaft beschlossen werden.“

Dazu Ksenija Bekeris, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion:

„Mit dem Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz nimmt Hamburg eine Vorreiterrolle bei der gesetzlichen Verankerung von Resozialisierung ein. Die Wiedereingliederung von ehemaligen Straftäterinnen und Straftätern ist ein wichtiges Anliegen und erfordert eine Kombination vieler sozialer Hilfen, wie etwa bei der Suche nach Wohnraum, der Integration in Arbeit oder der Schuldnerberatung. Es ist deshalb unerlässlich, dass bei dieser Aufgabe Justiz- und Sozialbehörde eng zusammenarbeiten. Vordringliches Ziel ist es, mit einer erfolgreichen Resozialisierung zu verhindern, dass es zu Rückfällen kommt. Dazu ist eine passgenaue Beratung und Betreuung notwendig. Die stellt man auch dadurch sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Übergangsmanagement möglichst schnell und unkompliziert auf die umfangreiche Expertise und die Schnittstellen in der Sozialbehörde zugreifen kann.“