7. Juli 2016

Pressemitteilung: Nein heißt Nein – Bundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts

Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion vom 7. Juli 2016 
Nein heißt Nein
Engels: „Hamburgs Initiative ‚Nein heißt Nein‘ wird endlich umgesetzt“
Heute beschließt der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Grundsatz „Nein heißt Nein“, der alle sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers unter Strafe stellt. Auf Grundlage eines entsprechenden Bürgerschaftsantrages hatte Hamburgs Justizsenator Till Steffen eine Bundesratsinitiative dazu gestartet. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt dies als dringend notwendigen Paradigmenwechsel. Fragwürdig sind aus ihrer Sicht allerdings die im Gesetzespaket enthaltenden Regelungen zu sexuellen Handlungen aus der Gruppe heraus, sowie die ausländerrechtlichen Bestimmungen.
Dazu Mareike Engels, sozial- und frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:„Heute beschließt der Bundestag die Reform des Sexualstrafrechts. Das ist ein wichtiger Schritt und ich begrüße dies ausdrücklich. Künftig wird der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ gelten und damit die strafrechtliche Verurteilung endlich beim Verhalten des Täters ansetzen. Bis dato musste das Opfer nachweisen können, dass es sich hinreichend gewehrt hat. Diese frauenfeindliche Regelung wird nun endlich abgeschafft. Das ist gut so, denn jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers muss bestraft werden.
Die Neuregelung zu sexuellen Übergriffen aus einer Gruppe ist hingegen rechtsstaatlich bedenklich. Auch die Verbindung zu einer erleichterten Abschiebung halte ich für falsch.“
Hintergrund:
Zusätzlich zur Reform des Sexualstrafrecht wird auf Wunsch der CDU/CSU der Tatbestand „Straftaten aus Gruppen“ angefügt werden: Dieser soll die Beteiligung an einer Personengruppe, die eine andere Person „zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt“, sanktionieren, wenn durch einen der Beteiligten dieser Gruppe ein Sexualdelikt begangen wird.
Hierdurch soll erreicht werden, dass jedem Gruppenbeteiligten die Begehung eines Sexualdelikts zugerechnet werden kann, auch wenn die Gruppe sich ursprünglich zu anderen Zwecken zusammengetan hat und niemand als der eigentliche Täter mit den sexuellen Übergriffen zu rechnen hatte. Dieser Vorschlag spiegelt aus Sicht der Grünen eine befremdliche Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit wider. Es widerspreche allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die Beteiligung an einer Gruppe unabhängig vom Tatvorsatz bestrafen zu wollen. Beim Zusammenwirken mehrerer Beteiligten zu Straftaten greifen nach Ansicht der Grünen ohnehin die allgemeinen Regelungen über Mittäterschaft und Teilnahme, welche ein scharfes Schwert seien und ein hohes Strafmaß zur Folge haben könnten.