18. März 2016

Ja zu „Nein heißt Nein“

Presseerklärung der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion vom 18. März 2016

Hamburger Initiative zum Sexualstrafrecht im Bundesrat

Der Bundesrat hat über die Initiative der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zur Reform des Sexualstrafrechtes entschieden. Die von Justizminister Heiko Maas initiierte und vorgestern vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Strafgesetzbuches wird dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ nicht gerecht. Die sexuelle Selbstbestimmung wird damit immer noch nicht voraussetzungslos geschützt. Der Bundesratsinitiative ging ein Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft voraus (Drs. 21/2945).

Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion:
„Schon lange ist klar, dass das Sexualstrafrecht reformiert werden muss. Dies ist nötig um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Fallanalysen der Fachverbände zeigen eindrücklich, wie wenig unsere aktuelle Gesetzeslage ausreicht. Wir wollen, dass Frauen frei von Gewalt leben können und Täter für jegliche nicht einvernehmliche sexuelle Handlung bestraft werden. Dafür brauchen wir ein Sexualstrafrecht, das die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos schützt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung hingegen setzt den Grundsatz „Nein heißt Nein“ immer noch nicht um. Hier wird eine Chance vertan und ich hoffe, dass die Entschließung des Bundesrates insgesamt zu einem Umdenken führt.“