21. Januar 2016

Pressemitteilung: Nein heißt Nein – Lücken im Sexualstrafrecht schließen

Presseerklärung der Grünen Bürgerschaftsfraktion vom 21. Januar 2016
Rot-Grüne Bundesratsinitiative zur Umsetzung der Istanbuler Konvention

Auch heute debattiert die Hamburgische Bürgerschaft das Thema sexualisierte Gewalt vor dem Hintergrund der Silvesterübergriffe. Bereits zur nächsten Sitzung am 10. Februar werden SPD und Grüne eine konkrete Gesetzesinitiative zur Reform des Sexualstrafrechts auf Bundesebene und zur vollständigen Umsetzung der Istanbuler Konvention des Europarates einbringen.Nein heißt Nein

Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Die Vorfälle an Silvester sind völlig inakzeptabel und haben auch noch einmal sehr deutlich die Lücken in unserem Sexualstrafrecht gezeigt. Wir müssen Frauen ausnahmslos vor sexualisierter Gewalt schützen und die Täter verurteilen. Denn Nein heißt Nein! Deshalb soll sich Hamburg mit einer Bundesratsinitiative für die Umsetzung der Istanbuler Konvention einsetzen. Dafür ist eine Reform des Sexualstrafrechtes nötig. Es darf nicht sein, dass eine strafrechtliche Verfolgung davon abhängig ist, ob die Frau sich genug gewehrt hat. Unser jetziges Strafrecht hat dort eine Lücke, wo Frauen aufgrund von Angst, Schockstarre oder in Überraschungssituationen keinen aktiven Widerstand leisten. Das ist ein Unrecht, das wir schnellstens abschaffen müssen.“
Dazu Gabi Dobusch, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:
„Die sexuellen Übergriffe in der Silvester-Nacht auch hier in Hamburg sind nicht zu tolerieren. Die Ereignisse haben uns schockiert und schnell wurden Rufe nach einschneidenden Maßnahmen laut – lange, bevor belastbare Fakten vorlagen. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden hier in Hamburg läuft auf Hochtouren und sie zeigt erste Erfolge: Zwei Tatverdächtige sind bereits ermittelt und wurden gestern vorläufig festgenommen. Wir Politikerinnen und Politiker sollten aber angesichts der Vorkommnisse nicht der Gefahr erliegen, uns gegenseitig mit wohlfeilen populistischen Forderungen zu überbieten und Ressentiments zu bedienen. Vielmehr sollten wir nüchtern analysieren, was getan werden muss, um sexuelle Übergriffe – gleich von wem sie ausgeübt werden – konsequenter als bisher zu verfolgen und zu ahnden. Hier gibt es seit längerem Handlungsbedarf. Frauenverbände, Politikerinnen und Politiker verschiedener Couleur und Expertinnen und Experten drängen nicht erst seit Silvester darauf, das Sexualstrafrecht zu reformieren und internationalen Anforderungen anzupassen. ‚Nein heißt Nein‘ – es ist an der Zeit, dass dieses Prinzip Eingang in unser Strafgesetzbuch findet und jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Wir brauchen ein Sexualstrafrecht, das den Willen der Opfer in den Mittelpunkt stellt, damit ein Nein auch in Deutschland endlich auch Nein bedeutet! Unsere Initiative setzt hier von Hamburg aus ein starkes Signal.“
Hintergrund:
Mit dem Bürgerschaftsantrag strebt Rot-Grün die Reform der Paragraphen 174 ff. StGB und damit einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht an. Die enge Fokussierung des Strafrechts auf die Willensbeugung des Opfers soll damit aufgehoben werden. Künftig soll nach dem Willen von rot-grün die strafrechtliche Verfolgung der Täter am sexuellen Selbstbestimmungsrecht ansetzten, so dass für den Straftatbestand kein Nachweis des aktiven Wiederstandes des Opfers mehr nötig ist. Die Bundesregierung hat zuletzt einen Referentenentwurf veröffentlicht, der den Grundsatz Nein heißt Nein noch nicht berücksichtigt.
Die Istanbuler Konvention des Europarates finden Sie hier im deutschen Wortlaut hier.

Antrag: „Nein heißt Nein“ – Für eine Reform des Sexualstrafrechts