18. Mai 2018

Hamburg schreibt ein Stück Sozialgeschichte und führt die pauschale Beihilfe für Beamt*innen ein

Am vergangenen Mittwoch hat die Bürgerschaft ein bedeutsames Gesetz (Drs. 21/11426) beschlossen. Hamburg schreibt damit ein Stück Sozialgeschichte. Denn zukünftig haben Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, sich mit Unterstützung der Stadt durch die pauschale Beihilfe, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Solidargemeinschaft zu stärken und in Richtung Bürger*innenversicherung.

Da die Debatte gestrichen wurde, hier das Manuskript zur Rede:  (es hätte natürlich das gesprochene Wort gegolten, ich ändere spontan immer noch sehr viel ab…)

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

Die Einführung der pauschalen Beihilfe löst nicht nur ein großes Gerechtigkeitsproblem, sondern sie nützt im Kern vielen und schadet niemandem. So simpel und so überzeugend ist für uns die Lehre aus den Anhörungen im Personalausschuss.

Beamtinnen und Beamte, die sich bisher freiwillig gesetzlich versichert haben, hatten häufig gar keine richtige Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, weil sie z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung hohe Risikozuschläge in der privaten Versicherung hätten zahlen müssen. Es ist nur fair, dass diese Beamt*innen ebenfalls von ihrem Arbeitgeber bei der Krankheitsvorsorge unterstützt werden. Die Beamt*innen, die momentan für ihre Kosten vollständig alleine aufkommen müssen, profitieren also schon mal enorm.

Zusätzlich wird die Gesetzliche Krankenversicherung und das System der pauschalen Beihilfe interessant etwa für Beamtinnen und Beamte in niedrigen Besoldungsstufen, mit vielen Kindern oder gerade auch für Beamtinnen, die wissen, dass sie lange Zeit in Teilzeit arbeiten wollen. Immerhin hängt die Höhe des Beitrags in der Gesetzlichen am Einkommen, anders ist dies in der privaten Krankenversicherung.

Aber auch für Menschen, die entweder das Solidarsystem besser oder sogar schlichtweg praktischer finden, gewinnt diese Möglichkeit an Attraktivität. Nicht zu vergessen – und in Zeiten des Fachkräftemangels immer häufiger: Die Seiteneinsteiger*innen, die häufig ein höheres Lebensalter haben und deswegen nur sehr teure Tarife in der Privaten Versicherunug bekommen.

Für alle, die das bisherige System gut finden, ändert sich nichts. Auch zukünftig können alle Beamtenanwärter*innen das klassische System aus Beihilfe und privater Kranknversicherung wählen.

Auch finanziell ist das Risiko überschaubar. Für die Stadt Hamburg sind die Kosten im System der pauschalen Beihilfe sogar besser planbar und über den Lebensverlauf werden mit keinen Mehrkosten gerechnet.

Die Privaten Krankenversicherer und mit ihr die FDP haben sich ja wiederum recht elaboriert um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungs-Systems gesorgt, aber auch hier wurde in der Anhörung deutlich, dass die Gesezlichen Versicherer diese Befürchtungen nicht teilt – im Gegenteil, Beamtinnen und Beamte sind aufgrund ihres durchschnittlich höheren Einkommens sogar herzlich Willkommen.
Und die Gesetzliche Krankenversicherung hat ja bereits lange Erfahrungen mit den Beamt*innen, die sich bisher auch schon gesetzlich versichern und mutmaßlich höhere individuelle Risiken haben.

Im Ausschuss konnte man zunehmend erkennen, dass CDU und FDP sich an den kleinsten Punkten festhielten, um an ihrer pauschalen Ablehnung festhalten zu können. Immer wieder wurde die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt ohne auch nur einen einzigen inhaltlichen Anhaltspunkt dafür zu liefern.
Außerdem sei es ja ein Problem, wenn Beamtinnen und Beamte das Bundesland wechseln wollen. Dass mit jedem Wechsel Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten, kam dann kaum an. Und dass diese Regelung zumindest für die Zeit, wo sie in Hamburg arbeiten, eine Besserstellung bedeutet, war auch egal.

Dabei ist es doch sogar so:

Die Regelung zur pauschalen Beihilfe macht die Stadt als Arbeitgeberin attraktiver. Und das kann ja nun wirklich nur in unser aller Interesse sein.

Aber natürlich ist klar, warum sich hier an Kleinigkeiten festgebissen wird. Die CDU und FDP sind vehement gegen die Bürger*innenversicherung und wollen jeden Schritt in Richtung eines gerechteren Gesundheitssystems verhindern. Auch wenn dies bedeutet zahlreichen Beamtinnen und Beamten einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu verwehren.

Wir – also die Koalition und auch wir Grüne – wir wollen die Bürgerversicherung, weil sie die Situation der Versicherten verbessert und das Gesundheitssystem zukunftsfähig macht. Genau das trifft auch auf den Baustein der pauschalen Beihilfe zu. Das ist selbstverständlich kein Zufall. Das hat etwas miteinander zu tun.

Aber wenn die Gegner*innen der Bürgerversicherung mal die ideologischen Scheuklappen abnehmen und sich nicht von einem politischen Reizwort verschrecken lassen würden, dann würde auch ihr Blick frei für die glasklaren Vorteile der pauschalen Beihilfe.

Wir wollen die Entlastung der freiwillig gesetzlich Versicherten und wir wollen echte Wahlfreiheit! Diese Botschaft ist zum Glück schon bei den Beamtinnen und Beamten da draußen angekommen.